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Grundversorgung für Gastronomie

Kurz erklärt: Die Grundversorgung ist ein Notfall-Energievertrag, der automatisch greift, wenn Sie keinen anderen Vertrag haben. Sie ist deutlich teurer als normale Gewerbestrom-Tarife, aber kurzfristig kündbar. Das Ziel: Sie schnell in einen besseren Tarif zu bringen.

Warum ist das in der Gastronomie wichtig?

Die Grundversorgung ist ein rechtlich verankertes System: Jeder Haushalt und Gewerbebetrieb hat das Recht auf Stromversorgung. Wenn kein Vertrag vorliegt, springt der örtliche Grundversorger ein.

Das Problem: Die Preise sind deutlich höher. Ein typischer Grundversorgungs-Tarif kostet 35-50 Cent/kWh. Gewerbestrom-Verträge kosten oft 20-35 Cent/kWh. Bei einem Restaurant mit 30.000 kWh/Jahr bedeutet das Unterschied von 3.000-6.000 Euro pro Jahr. Das ist Geld, das Sie sparen können.

Viele Gastronomen landen ungewollt in der Grundversorgung:

  • Bei Neueröffnung: Wer rechtzeitig keinen Vertrag abschließt
  • Bei Umzug: Wenn der Vormieter nicht gekündigt hat
  • Bei Kündigung: Wenn ein Vertrag auslauft und kein neuer abgeschlossen ist
  • Bei Versorgerwechsel: Wenn der Wechsel schiefgeht

Das Gute: Sie können die Grundversorgung jederzeit mit 2 Wochen Kündigungsfrist beenden und zu einem besseren Tarif wechseln. Es ist schnell und unkompliziert.

Typische Fehler in Restaurants

Grundversorgung nicht erkannt

Viele Gastronomen wissen gar nicht, dass sie in der Grundversorgung sind. Sie zahlen einfach jede Rechnung und merken nicht, dass die Preise üblich hoch sind.

Zu lange drin bleiben

Gastronomen denken, Grundversorgung sei schwer zu kündigen. Das stimmt nicht. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist können Sie sofort kündigen und sparen tausende Euro.

Bei Preiserhöhung nicht reagieren

Der Grundversorger kann Preise anheben. Wenn Sie nicht kündigen, zahlen Sie die neuen Preise. Eine Preiserhöhung ist oft ein Grund für eine Sonderkündigung.

Neue Verträge nicht rechtzeitig abschließen

Auch wenn Sie die Grundversorgung kündigen: Ohne neuen Vertrag landen Sie wieder in der Grundversorgung. Der neue Vertrag sollte immer VOR dem Kündigungsdatum wirksam sein.

Keine Kündigungsbestätigung einfordern

Schreiben Sie die Kündigung schriftlich (per Post mit Einschreiben oder per Mail mit Bestätigung). Ohne Bestätigung wissen Sie nicht, ob die Kündigung ankam.

Unser Tipp für Gastronomen

Status überprüfen: Schauen Sie auf Ihre letzte Stromrechnung. Wer ist der Versorger? Ist es der örtliche Grundversorger? Schreiben Sie einfach eine Mail und fragen, ob Sie in der Grundversorgung sind.

Vergleichen Sie sofort: Nutzen Sie Online-Vergleichsportale oder fragen Sie Energiemakler nach Angeboten. 3-5 Vergleiche machen, den besten auswählen.

Neuen Vertrag abschließen: Die neue Abschlag sollte MINDESTENS 2-3 Wochen vor Kündigungsdatum bereits aktiv sein. Sagen Sie dem neuen Versorger, dass Sie aus der Grundversorgung wechseln wollen.

Kündigung schreiben: Schreiben Sie dem Grundversorger eine schriftliche Kündigung mit 14 Tagen Frist. Verwenden Sie Einschreiben mit Rückschein oder eine Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsbestätigung einholen: Fordern Sie vom Grundversorger schriftlich eine Kündigungsbestätigung an. Das schützt Sie, wenn es später Streit gibt.

Sparpotential realistisch einschätzen: Eine Reduktion von 40 auf 28 Cent/kWh bei 30.000 kWh/Jahr spart 3.600 Euro pro Jahr. Das ist echte Kostenersparnis.

gastroenergie stellt Informationen rund um Strom- und Gasversorgung in der Gastronomie in Deutschland bereit und unterstützt Betriebe bei der Einordnung ihrer Möglichkeiten.